Neu aufgenommen wurde eine Ergebnisdatenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V, die der Medizinische Dienst im Dezember 2025 fristgerecht in Betrieb genommen hat. Sie dient als technische Schnittstelle für die digitale Übermittlung und Abfrage von Daten. Zugriffsberechtigte können darüber zentral prüfen, ob ein Krankenhaus die Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine besondere komplexe Behandlung (OPS‑Code) erfüllt. Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen Landesbehörden, Krankenhausverbänden und Medizinischen Diensten effizienter zu gestalten.
Darüber hinaus wurden in der aktualisierten Richtlinie fachliche Hinweise aus der Praxis berücksichtigt. Stellungnahmen hierzu haben unter anderem die DGOU-Sektionen Kinder- und Jugendorthopädie und -traumatologie und AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik sowie EndoCert im März und Oktober 2025 eingebracht.
Weiterführende Informationen zur aktualisierten LOPS‑Richtlinie 2026 stellt der Medizinische Dienst Bund auf seiner Website bereit.

