Gesundheitspolitik

Aktualisierte LOPS-Richtlinie 2026 veröffentlicht

Arzt hakt am Tablet Checklisten ab
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Der Medizinische Dienst Bund hat die aktualisierte Richtlinie „Prüfungen zur Erfüllung von Qualitätskriterien der Leistungsgruppen und von OPS-Strukturmerkmalen nach § 275a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 SGB V (LOPS RL)“ veröffentlicht. Sie bildet die Grundlage für die Prüfung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sowie der OPS-Strukturmerkmale. Dabei wird bewertet, ob Krankenhäuser die erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen, um entsprechende Leistungen gegenüber den Krankenkassen abrechnen zu können. Beide Prüfungen erfolgen durch den jeweils zuständigen Medizinischen Dienst des Krankenhausstandorts. Die Richtlinie ist am 10. Januar 2026 in Kraft getreten und steht mit allen Anlagen auf der Website des Medizinischen Dienstes Bund bereit.

Neu aufgenommen wurde eine Ergebnisdatenbank nach § 283 Absatz 5 SGB V, die der Medizinische Dienst im Dezember 2025 fristgerecht in Betrieb genommen hat. Sie dient als technische Schnittstelle für die digitale Übermittlung und Abfrage von Daten. Zugriffsberechtigte können darüber zentral prüfen, ob ein Krankenhaus die Anforderungen für eine Leistungsgruppe oder eine besondere komplexe Behandlung (OPS‑Code) erfüllt. Ziel ist es, den Informationsaustausch zwischen Landesbehörden, Krankenhausverbänden und Medizinischen Diensten effizienter zu gestalten.

Darüber hinaus wurden in der aktualisierten Richtlinie fachliche Hinweise aus der Praxis berücksichtigt. Stellungnahmen hierzu haben unter anderem die DGOU-Sektionen Kinder- und Jugendorthopädie und -traumatologie und AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik sowie EndoCert im März und Oktober 2025 eingebracht.

Weiterführende Informationen zur aktualisierten LOPS‑Richtlinie 2026 stellt der Medizinische Dienst Bund auf seiner Website bereit.

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