Stellungnahme der DGOU

DGOU warnt vor Fake-Werbung für „Knochenheilcreme“

Würfen wechseln die Worte Fake und Fact
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In den vergangenen Tagen ist in verschiedenen Online-Medien irreführende Werbung aufgetaucht, in der das Logo der DGOU unrechtmäßig verwendet wird. Dabei wird in diesen Anzeigen suggeriert, die DGOU empfehle unter anderem das Produkt „Knochenheilcreme Odalit“ oder stehe in Verbindung mit dessen Hersteller. Zudem werden Fotos und ein frei erfundenes Zitat angeblicher DGOU-Expertinnen und -Experten eingesetzt. Die DGOU stellt ausdrücklich klar, dass sie in keinerlei Beziehung zu diesem Produkt oder dessen Anbieter steht. Weder unterstützt noch empfiehlt die Fachgesellschaft den Kauf oder die Anwendung der beworbenen Knochenheilcreme. „Die Verwendung unseres Logos sowie die fälschliche Zuschreibung von Aussagen unserer Experten erfolgen ohne unsere Zustimmung und stellen einen klaren Missbrauch unseres Namens und unserer wissenschaftlichen Reputation dar“, betont DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny.

Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Anzeige insbesondere über Werbeeinblendungen in einem Online-Spiel verbreitet. Es wird dringend davon abgeraten, solchen Anzeigen Glauben zu schenken oder daraus medizinische Empfehlungen abzuleiten. „Wir haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet und den Fall von unserem Rechtsanwalt prüfen lassen“, sagt Prof. Dr. Sascha Flohé, stellvertretender Generalsekretär der DGOU. 

Ein Vorgehen gegen den Urheber der Werbung selbst, etwa die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ist nicht erfolgsversprechend, da weder aus den geschalteten Anzeigen, noch aus der verlinkten Website überhaupt ein Urheber hervorgeht. Zudem ist aufgrund der angegebenen Telefonnummer davon auszugehen, dass der Urheber der Werbung ohnehin im Ausland ansässig ist, sodass ein etwaig vor einem deutschen Gericht erwirkter Titel nicht vollstreckbar wäre. Wir werden aber, wie von unserer Anwaltskanzlei empfohlen, die Werbung direkt bei den Betreibern der Websites und bei gängigen Suchmaschinen anzeigen und melden.

Für Rückfragen steht die DGOU-Geschäftsstelle zur Verfügung.

 

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