Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung

Petitionsarbeit erfolgreich: Versorgung mit benötigten Hilfsmitteln erleichtert

Kind sitzt auf einem Etagenlift
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Nach fast fünf Jahren engagierter Informationsarbeit wurde aus der Petition von Dr. Carmen Lechleuthner eine Gesetzesänderung – mit Unterstützung des Aktionsbündnisses für bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung. Laut dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das seit März 2025 gilt, sollen Betroffene künftig einfacher und schneller ihre dringend benötigten Hilfsmittel erhalten. So regelt § 3 SGB V – erweitert um den Absatz 5c – dass Hilfsmittelverordnungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) behandelt werden, als medizinisch notwendig gelten und daher beschleunigt, unbürokratisch und ressourcensparend umgesetzt werden sollen. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war eine zeit- und bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen. Die Regelung bietet für alle am Hilfsmittelversorgungsprozess Beteiligten einen erheblichen Bürokratieabbau. Das Aktionsbündnis wird auch von vielen Fachgesellschaften unterstützt, darunter die DGOU, DGOOC und DGU.

Im Alltag stößt die Umsetzung dieser Neuregelung auf Schwierigkeiten, die in Round Tables und vielen Gesprächen in individuellen Konstellationen aller Beteiligten erörtert wurden. Das Aktionsbündnis bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung versucht nun, den aktuellen Sachstand darzustellen. Wenn dieser als Konsens gelten könnte, würde der Versorgungsprozess deutlich erleichtert und die Intention des Gesetzgebers unterstützt werden.

Das „How to Handle §33, Abs. 5c“ liegt in einer juristisch kommentierten Langform und einer einfachen formulierten Kurzform vor.

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Eine weitere Übersicht beschreibt, wie alle bei der Hilfsmittelversorgung beteiligten Akteure – inklusive der Familien – ressourcenschonend und effizient miteinander die benötigten Informationen austauschen, um im Sinne des Gesetzgebers die richtigen Hilfsmittel zum richtigen Zeitpunkt und ohne bürokratische Belastungen zu den Menschen zu bringen, die sie benötigen. 

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