In dem Beschluss zur „Umsetzung der Mutterschutzregel zur individuellen Gefährdungsbeurteilung“ forderten die Delegierten des Ärztetages die Arbeitgeber dazu auf, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Regel des Ausschusses für Mutterschutz (AfMU) für alle schwangeren und stillenden Ärztinnen durchzuführen. Die verbindlichen Umsetzungsvorgaben müssen erfüllt werden, damit Mutterschutz nicht zu pauschalen Beschäftigungsverboten oder Einschränkungen im beruflichen Einsatz führe, wenn unter geeigneten Bedingungen eine sichere Berufsausübung möglich ist. Dabei sollen auch die bisher erarbeiteten Positivlisten der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, wie beispielsweise die Positivliste der DGOU, berücksichtigt werden. „Ziel muss es sein, den Mutterschutz wirksam umzusetzen, ohne die ärztliche Tätigkeit dabei unnötig einzuschränken“, heißt es im Beschluss.
In einem weiteren Beschluss macht das Ärzteparlament auf die Sicherstellung einer langfristig guten medizinischen Versorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels aufmerksam. Es sei unabdingbar, Ärztinnen mit Kinderwunsch in der Schwangerschaft und nach dem Mutterschutz besser zu berücksichtigen, zu integrieren und zu fördern.
Um die Situation nachhaltig zu verändern, fordert der Ärztetag das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesärztekammer (BÄK) sowie die Landesärztekammern auf, einige wichtige Maßnahmen umzusetzen. Sie sollen sich dafür einsetzen, dass Ärztinnen und Eltern als wichtige Mitarbeitende wahrgenommen werden. Das umfasse auch den Erhalt der Personalbindung sowie die Fortführung von Weiterbildung und Karriere.
Darüber hinaus müssten Standard Operating Procedures (SOPs) für die Abläufe nach einer Schwangerschaftsmeldung, während und nach der Schwangerschaft beziehungsweise nach Mutterschutz oder Elternzeit implementiert werden. Ebenso seien Sprechstunden durch Arbeits- und Betriebsmediziner sowie mehr Schulungsangebote zur konstruktiven Umsetzung des Mutterschutzgesetzes notwendig.